AGB

§ 1 Hintergrund & Ziel der Ausbildung

Diese Ausbildung richtet sich an Menschen, die die Kraft und den Wunsch in sich spüren, vertieft mit anderen Menschen zu arbeiten. Die gewohnt sind zu Hören und zu Beobachten und diese Fähigkeiten professionell in Richtung Beratung weiter zu entwickeln. Das Ziel der Ausbildung ist fundierte Kenntnisse über das energetische Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele zu erwerben und diese beruflich nutzbar zu machen. Als angehender oder bereits praktizierender Coach, Trainer oder Therapeut erhalten Sie Sicherheit und Profession andere Menschen zu begleiten und in Ihren einzigartigen Potenzialen zu fördern. Basis der Ausbildung ist das Zusammenspiel von verschiedenen Elementen aus Therapie- und Gruppenarbeit, sowie Coaching.

§ 2 Inhalte

Vermittelte Themen und Inhalte sind immer aktuell der Homepage als Vertragsbestandteil zu entnehmen. Die Ausbildungsleitung behält sich vor Bestandteile der Ausbildungselemente zu verschieben, zu ändern, zu ergänzen oder entfallen zu lassen, wenn es dem Ausbildungsziel förderlich ist.

§ 3 Teilnahme-Voraussetzung

Um die Gesamtzusammenhänge der Ausbildung zu erkennen, ist die Teilnahme an einem Kurs „Du bist der Held in deiner Welt!“® dringend empfohlen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Selbsterfahrungskenntnisse (Seminare/Kurse) nachgewiesen werden. Mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er psychisch gesund und stabil ist, um sich einer intensiven Ausbildung auf psychologischer Basis zu stellen. Der Teilnehmer übernimmt für sich und sein Handeln die volle Verantwortung. Innerhalb und außerhalb der Ausbildungsgruppe. Er kommt für mögliche verursachte Schäden selbst auf und stellt den Ausbilder bereits heute von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Verboten sind Besitz und Gebrauch illegaler Drogen, übermäßiger Alkoholgenuss und die Anwendung körperlicher Gewalt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Ausbildung kein Ersatz für ärztliche oder psychiatrische Hilfe ist. Sollte sich der Teilnehmer in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung befinden, ist dies vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

§ 4 Ausbildungsdauer/Termine

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel ca. 6 Monate/3 Module. Eine Verschiebung der Module ist nach Absprache mit den Teilnehmern in wichtigen Fällen möglich. Die Ausbildungstermine entnehmen Sie bitte der Homepage.

§ 5 Ausbildungsort & -stätte

Tagungsstätte Raum Deutschland (bei live-Zyklus). Ein Recht auf Änderung des Ausbildungsortes bzw. Mediums behält sich der Ausbilder vor. Anfahrts- und Übernachtungskosten sind separat und direkt zu begleichen. Die Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer. Ist eine Präsenz im Seminarhotel aufgrund gesetzl. Einschränkungen nicht möglich, wird das jeweilige Modul/e in Form von online-Übertragungen (z.B. ZOOM) mit gleichem Inhalt/Umfang ersetzt.

§ 6 Ausbilder

Ausbildungsverantwortlich ist Uwe Pettenberg, Psychotherapie HPG

§ 7 Außerordentliche Kündigung und Beendigung der Ausbildung

Nach dem offiziellen Anmeldeschluss, 8 Wochen vor Ausbildungsstart, ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn eine Teilnahme aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Eine amtsärztliche Bescheinigung ist erforderlich. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Falle für die noch offenen Module, die bereits belegten Module sind vollständig zu entrichten. Der hiermit geschlossene Ausbildungsvertrag bezieht sich auf die Wahrnehmung der gesamten Ausbildung. Nur so ist ein Ausbildungserfolg nach den verantwortungsvollen, respektvollen Grundverständnis der Leiter möglich (Sie arbeiten später mit Menschen, deren Wohlergehen höchstes Gut für Ihre Arbeit ist!). Die Teilbelegung einzelner Module ist deshalb nicht möglich! Vorzeitiger Abbruch der Ausbildung führt zum Verlust der Ausbildungsgebühr bzw. zur sofortigen Entrichtung der noch offenen Gebühren (bei vereinbarter Teilzahlung). Wird eine schriftlich gebuchte Ausbildung vor dem Beginn gekündigt, verbleibt die Reservierungsgebühr von 500,– € als Bearbeitungsgebühr bei der Akademie. Eine Arbeit im Sinne und unter Verwendung des Namens Uwe Pettenberg LEBENSTRAINING bzw. aller eingetragenen Marken von Uwe Pettenberg vor dem Ablauf der Ausbildung ist verboten und kann zu Schadensersatzforderungen führen. Grundsätzlich ist eine schriftliche Nutzungsgenehmigung für die Verwendung eingetragener Marken erforderlich.

§ 8 Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung

Sind zum Start der Ausbildung nicht mind. 6 Teilnehmer schriftlich verbindlich gemeldet, findet die Ausbildung nicht statt. Eine erneute Möglichkeit besteht dann im folgenden Zyklus.

§ 9 Verpflichtung der Teilnehmer

Die Teilnehmer verpflichten sich zum pünktlichen und regelmäßigen Besuch der Ausbildungs-Einheiten. Zur Vertiefung des Erlernten sind durch die Teilnehmer selbständig Übungs-Gruppen (ohne Trainer) zwischen den Modulen zu bilden, um so in weiteren Übungsstunden, Erlerntes praxisorientiert zu vertiefen. Ferner ist ein Übungs-Stundennachweis (gesamt 20 Stunden in 6 Monaten) der Arbeiten zwischen den Modulen zu erstellen. Dies gilt als Bestandteil der Ausbildung.

§ 10 Verpflichtung der Ausbilder

Der Ausbilder verpflichtet sich die Ausbildung, wie beschrieben, durchzuführen. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen (schwere Krankheit, höhere Gewalt) ein Ausbildungsblock ausfallen müssen, so wird er in Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.

§ 11 Zugehörigkeiten & Sekten

Unsere Arbeit ist geprägt von höchstem Respekt und Wertschätzung gegenüber dem Individuum Mensch. Dieser freiheitliche Gedanke lässt es in keinem Falle zu, dass Uwe Pettenberg als Initiator oder das Pettenberg-Trainingsinstitut einer bindenden und/oder einschränkenden Vereinigung oder einer Sekte angehören. Wir distanzieren uns ausdrücklich von sektenähnlichen Vereinigungen in jeder Form. Eine Zusammenarbeit und Teilnahme von Sektenmitgliedern an Aktivitäten mit den Trainern von Uwe Pettenberg LEBENSTRAINING ist, auch und gerade zum Schutze anderer Teilnehmer, ausdrücklich verboten! Verschweigt ein Teilnehmer die Zugehörigkeit zu einer Sekte, hat dies bei Bekanntwerdung den sofortigen Abbruch der Zusammenarbeit und eine mögliche Schadensersatzforderung zur Folge.

§ 12 Abschluss & Ende der Ausbildung

Nach erfolgreich bestandener Abaschlußprüfung erhält der Teilnehmer ein DVEC-Zertifikat. Nach einem Semester gibt es eine Zwischenprüfung, ebenfalls mit einem Zertifikat oder Teilnahmebestätigung. Der Ausbilder weist bereits heute darauf hin, dass eine psychotherapeutische Therapie-Arbeit mit Klienten nur durch eine entsprechende staatliche Genehmigung (Ausbildung zum Heilpraktiker oder psychotherapeutisch arbeitenden Heilpraktiker) möglich ist. Arbeiten mit Klienten im Bereich des allgemeinen Coachings bleiben davon unberührt. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Grenzen trägt der Teilnehmer zu jeder Zeit selbst.

§ 13 Ausbildungsgebühr

Die Ausbildungsgebühr ist für teilnehmende Privatpersonen inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. (Für gewerbliche Teilnehmer – d.h. Vorsteuer abzugsberechtigte – gilt zuzügl. gesetzlicher MwSt.). DerTeilnehmer erhält eine Rechnung. Bei Buchungen 3 Monate vor Start der Ausbildung abzügl. Frühbucher-Nachlass. Zur fixen Platzreservierung ist mit der Buchung eine Reservierungsgebühr von 500,– € fällig.

§ 14 Nebenabreden & Sonstiges

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit nach Vertragsabschluss verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Gerichtsstand ist D-Nürnberg.

Stand 7/2021